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Meine Leistungen rechne ich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker ab.
Beratungen per Telefon oder E-Mail sind kostenpflichtig und werden im 10 Minuten Takt abgerechnet.
Das Honorar für den Erstbesuch ist in bar zu entrichten, danach können andere Zahlungsmodalitäten vereinbart werden.
Information für privatversicherte, beihilfeberechtigte oder zusatzversicherte Patienten:
Seit 1984 wurden keine Veränderungen der Vergütung für Heilpraktikerleistungen in der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) vorgenommen, daher entspricht die GebüH nicht den vereinbarten Honorarsätzen. Eine Kostenübernahme durch private Versicherungen, oder Zusatzversicherungen ist teilweise, je nach Vertrag, möglich. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch.
Für die Oligoscananalyse gibt es keine Gebührenziffer und ist somit nicht erstattungsfähig.
Die Rechnungen sind unabhängig von der Erstattungsleistung in vollem Umfang zu begleichen.
Ausfallhonorar
Falls Sie einen Termin nicht einhalten können, möchte ich Sie bitten, diesen rechtzeitig (24 Stunden vorher) abzusagen, damit ich die Möglichkeit habe, diesen Termin anderen Patienten anzubieten. Verpasste oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine können gemäß § 611 BGB in Rechnung gestellt werden.
Steuerliche Absetzbarkeit
Je nach individueller Situation können die (Rest-)Kosten für die Heilbehandlung durch
Heilpraktiker als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden. (§10EStG).
Rechnungen zur Vorlage beim Finanzamt müssen keine Diagnose enthalten.
Bitte bringen Sie beim Erstbesuch vorhandene Unterlagen wie Laborergebnisse, Röntgenbilder oder ärztliche Berichte mit. Vor dem ersten Termin schicke ich Ihnen einen ausführlichen Anamnesebogen zu, den Sie ausgefüllt mitbringen.
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